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Wie bei allen Artikeln möchte der Kunde auch beim Hausbau die notwendigen Dinge dazu, billiger kaufen. Viele Discounter bewerben in regelmäßigen Abständen Briefkästen als billige Sonderangebote. Bei diesen Modellen wird natürlich oft am Material, der Verarbeitung und der Größe der Kästen gespart, um diese besonders günstig anbieten zu können. Leider erfüllen diese oft nicht einmal die Mindestanforderungen an Qualität und Aufnahmevolumen. Auch ein billiger Briefkasten sollte heute die Post komplett aufnehmen und sicher verwahren können. Desweiteren sollte auch ein günstiger Postkasten eine gewisse Haltbarkeit besitzen und über viele Jahre nutzbar sein. |
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Wenn Sie handwerklich begabt sind und bei Ihrem Bauvorhaben auf die Arbeit von professionellen Baufirmen zumindest teilweise verzichten, Sie mit Ihren Freunden und Verwandten lieber selbst Hand anlegen, dann lässt sich eine beachtliche Menge an den Baukosten einsparen. Doch sollte Sie bei Ihrer Baustelle beachten, dass Sie selbst und auch Ihre Bauhelfer abgesichert werden. Auf dem Bau kann schnell ein Schaden verursacht werden oder ein Unfall geschehen. Wenn beispielsweise ihr Schwager ausrutscht und vom Dach fällt, der Arbeitskollege die Stromleitung anbohrt oder Sie in einem unachtsamen Moment den Schalter der Bohrmaschine betätigen, kann es schnell teuer werden. Abgesehen von Sachschäden spielen natürlich auch die Gesundheits- und Genesungskosten, nach einem möglichen Unfall, eine wichtige Rolle. Im schlimmsten Fall kann Sie ein solcher Vorfall finanziell vollständig ruinieren. Um das Unfallrisiko abzusichern und um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, sollten folgende Punkte unbedingt beachtet werden.
Die gesetzlichen Pflichten des Bauherren
Mit der Aufnahme der Bauarbeiten werden sie aus gesetzlicher Sicht automatisch zum Unternehmer (Eigenbauunternehmer) und müssen sich an die Pflichten und Vorschriften für Unternehmer halten. Dass Sie nur Freunde, Verwandte oder Familienmitglieder beschäftigen und für Ihre Unternehmertätigkeit keine Geldleistungen an Ihre Helfer zahlen, spielt dabei keine Rolle. So sind Sie unter anderem dazu verpflichtet, Ihre Helfer im Eigenbaunachweis aufzuführen, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, Arbeitsunfälle zu melden und die von der Berufsgenossenschaft festgelegten Beiträge zu zahlen.
Bauberufsgenossenschaft (BauBG)
Das Bauamt meldet Ihr Bauvorhaben selbstständig und ohne Ihr Zutun an die Bauberufsgenossenschaft. Die Bauberufsgenossenschaft holt Eigenbaunachweise ein und prüft diese auf Plausibilität. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass Sie sämtliche Bauhelfer innerhalb einer Woche, nach Aufnahme der Helfertätigkeit, bei der BauBG anmelden. Nach der ordnungsgemäßen Meldung sind Ihre Bauhelfer über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Die Beitragshöhe der Versicherung hängen vom Ort des Bauvorhabens ab und liegt derzeit zwischen ca. ein und drei Euro je Arbeitsstunde. Eine Berechnung erfolgt allerdings nur, wenn der Helfer über 39 Stunden als Bauhelfer tätig war. Andernfalls werden keine Beiträge erhoben.
Private Unfallversicherung
Sie als Bauherr können sich und Ihren Ehepartner nicht über die Berufsgenossenschaft absichern. Damit Sie und ggf. Ihr Ehepartner nicht schutzlos dastehen, empfiehlt sich eine Absicherung in Form einer private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sie schriftlich abschließen. Im Falle eines Schadens sind sie abgesichert. Das ist allemal billiger, als im Ernstfall auf allen Kosten sitzen zu bleiben. Die Bestätigung werden Sie bald in Ihrem Briefkasten finden.
Private Bauhelfer-Unfallversicherung
Da die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stark begrenzt sind, kann auch eine private Bauhelfer-Unfallversicherung sinnvoll sein. Mit dieser Versicherung sind sämtliche Freunde, Verwandte und Arbeitskollegen versichert, sofern Sie im Auftrag des Bauherren oder im Auftrag des Ehepartners vom Bauherrn arbeiten und sich auf dem eingetragenen Baugrundstück befinden. Wichtig ist, der Weg zum oder vom Baugrundstück ist nicht versichert. In der Regel werden nicht die Namen der Bauhelfer in die Versicherungspolice eingetragen, sondern lediglich die Anzahl der Helfer. Dadurch erreichen Sie eine höhere Flexibilität. |