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Werbeschutz Briefkasten

Hier einige Anmerkungen

 
Von den Herstellern kann werkseitig leider keine wirksame Lösung gegen unerwünschte Werbung angeboten werden, da diese auch die Befüllung der Briefkästen behindern würde. Es sollen ja auch keine größeren Wurfsendungen wie zum Beispiel Briefsendungen oder Kataloge ausgeschlossen werden. Die Verwendung von Aufklebern mit der Aufschrift "Bitte keine Werbung einwerfen" hat laut Kundenaussagen in vielen Fällen schon geholfen. Rein rechtlich jedoch ist dieses Werbebeilagen-Verbot noch umstritten. Weitere Tipps zur Vermeidung ungewollter Werbung finden Sie auf der Übersicht mit ihren vielen Informationsseiten.
 
 

Werbung unerwünscht - so schützen Sie sich 

Die täglichen Werbeblätter in den Briefkästen sollen die Menschen nicht nur informieren, sondern auch zum Kauf des einen oder anderen Produkts anregen. Mit der Zeit werden es jedoch so viele, dass die meisten die Werbung komplett verbannen möchten. Dieses Vorhaben ist im Prinzip auch jederzeit machbar, denn jede Person hat das Recht sich zu entscheiden, ob er Werbung empfangen möchte oder nicht. Sollte die Entscheidung zum Nein gehen, muss im nächsten Schritt ein entsprechender Hinweis am Briefkasten angebracht werden.
 
Die Worte dafür sollten auf jeden Fall sehr einfach ausfallen, denn dann kann später niemand behaupten, er hätte den Hinweis nicht verstanden. Ein gutes Beispiel dafür ist „Bitte keine Werbung“, da hier alles präzise und in kurzer Form gehalten ist. Nach der Montage kann es aber durchaus sein, dass trotzdem noch das eine oder andere Werbeblatt den Weg in den Kasten findet. Dabei handelt es sich aber um einen legalen Vorgang, denn Gratis-Wochenzeitungen oder redaktionelle Werbeblätter mit Werbeeinlagen sind mit den Worten „Bitte keine Werbung“ nicht betroffen.  Möchte man auch diese nicht mehr empfangen, muss der Hinweis ausgeschmückt werden. Ideal sind dazu beispielsweise die Worte „Keine kostenlosen Zeitungen“. Erst wenn beide Begriffe am Briefkasten angebracht sind, hat das Empfangen von Werbeblättern ein Ende.
 
Die meisten Firmen halten sich zwar an diese Vorschrift, aber es gibt, wie auch in anderen Branchen, immer wieder schwarze Schafe. Sollte man also trotz der beiden Hinweise noch immer Werbung bekommen, muss der Empfänger angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht werden. Selbst eine negative Antwort kann leicht gekontert werden, denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich Firmen an den Hinweisen an den Briefkästen halten müssen. Dies kann im Schreiben an das Unternehmen auch gerne mit eingetragen werden, denn dadurch führt das Ganze in den meisten Fällen zu einem vollen Erfolg. Im Großen und Ganzen ist es also eine relativ einfache Angelegenheit, sich von den ganzen Werbungen im Briefkasten zu befreien.
Briefkasten Beispiele
   
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